Novellierung Naturschutzgesetz

09.09.2015
Pressemitteilung

ANFRAGE:

  1. Wurde die Stadtverwaltung seitens der Landesregierung im Verfahren zur Novellierung des Naturschutzgesetzes angehört?
  2. Ist bekannt, dass in dieser Gesetzesüberarbeitung z.B. das Radfahren im Wald und auf Feldwegen untersagt werden soll?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diesem Vorhaben zu widersprechen?

BEGRÜNDUNG:

Im Landesumweltministerium werden derzeit die Gesetze und Verordnungen für Natur- und Landschaftsschutzgebiete überarbeitet. U.a. ist darin vorgesehen, dass Radfahren im Wald und auf Feldwegen verboten wird.