
ANFRAGE:
- Wurde die Stadtverwaltung seitens der Landesregierung im Verfahren zur Novellierung des Naturschutzgesetzes angehört?
- Ist bekannt, dass in dieser Gesetzesüberarbeitung z.B. das Radfahren im Wald und auf Feldwegen untersagt werden soll?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diesem Vorhaben zu widersprechen?
BEGRÜNDUNG:
Im Landesumweltministerium werden derzeit die Gesetze und Verordnungen für Natur- und Landschaftsschutzgebiete überarbeitet. U.a. ist darin vorgesehen, dass Radfahren im Wald und auf Feldwegen verboten wird.
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