1. Änderung des B-Plans Nr. 20/3S Sumpfweg-Süd für den Bereich „Am Rheinufer/Am Werth“
Die CDU-Fraktion entscheidet sich einstimmig für die Heilung des Bebauungsplans Nr. 2/3S Sumpfweg-Süd
In der Sitzung des Stadtrates am 18. März 2019 ist mit den Stimmen der Koalition eine Heilung des Bebauungsplans beschlossen worden. Die Gründe hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Josef Griese in der Ratssitzung ausführlich dargelegt:
- Die CDU-Fraktion und die Koalition wollen den B-Plan heilen. Der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt, Herr Prof. Kerkmann, hat in mehreren Sitzungen immer wieder nachvollziehbar deutlich gemacht, dass die Alternative „Heilung“ – unabhängig vom Gesamtausgang des Heilungsverfahrens – als die risikoärmste Variante angesehen werden muss.
- Wenn diese Variante als die risikoärmste angesehen wird, dann bedeutet dies, dass wir, die wir uns verpflichtet haben, Schaden von der Stadt abzuwenden, auch verpflichtet sind, diesen Weg zu gehen – für die 42.000 Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt und gegen den sehr beschränkten Kreis von Bürgerinnen und Bürgern, die aus unterschiedlichen Gründen, aber zum Teil auch aus persönlichen Interessen, gegen eine Bebauung sind.
- Wie unterschiedlich sich Interessenslagen auch in relativ kurzen Zeitabläufen entwickeln können, zeigt allein die Tatsache, dass z.B. die Anlieger der Johannes-Albers-Allee heute gemeinsame Sache machen mit Bürgerinnen und Bürgern, die seinerzeit beim Bau ihrer drei Häuser an der Straße alle juristischen Register gezogen haben, um diese Bebauung dort zu verhindern.
- Wir haben nicht nur eine Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, sondern auch gegenüber einem Investor, der seinerzeit im guten Glauben einer Bebaubarkeit des Geländes viel Geld in die Hand genommen hat, um das Areal zu erwerben. Dies auch unter der Maßgabe, die Wohnfläche auf 20.000 qm zurückzunehmen. Zur Erinnerung: Ursprünglich sind wir einmal von 40.000 qm ausgegangen. Mit dieser Rücknahme der Wohnfläche leistet der Investor einen freiwilligen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz.
- Ja, das Wasserhaushaltsgesetz ist geändert worden. Welche Auswirkungen diese Änderungen allerdings auf den Bebauungsplan haben, ist völlig offen, zumal es hierzu nach Aussagen von Prof. Kerkmann bisher keine Rechtsprechung gibt.
- Über die ökologische Wertigkeit des Areals kann man sehr wohl streiten. Fakt ist aber, dass große Teile der zur Bebauung vorgesehenen Fläche derzeitig nicht wertvoll sind. Wir wissen von großflächigen Aufschüttungen mit diversen bedenklichen Materialien. Wir wissen auch, dass dieser Bereich bisher keinen hohen Freizeitwert hat. Außer Hundehaltern, die dort regelmäßig ihren Haustieren Auslauf gewähren – mit entsprechenden Hinterlassenschaften -, findet man dort keine Erholungssuchenden. Meint der Sprecher der Initiative, Herr Duda, wirklich dieses herunter gekommene Areal, wenn er vom drohenden Verlust des letzten Naherholungsgebietes spricht? Anders auf dem nicht bebaubaren Areal Richtung Rhein: Dieser Bereich hat heute schon eine wichtige ökologische und Aufenthaltsfunktion. Der Investor sagt, dass er gerade diesen Bereich, der durchaus Auencharakter hat, noch deutlich ökologisch aufwerten wird, ebenso wie das nördlich gelegene Wäldchen; beides zusammen wird zukünftig Landschaftsschutzgebiet sein! Im Bebauungsplanverfahren werden die ökologischen Auswirkungen in einem naturschutzfachlichen Gutachten exakt betrachtet und abgewogen.
- Für uns ist heute nicht erkennbar, dass sich bei einer Bebauung die Hochwassersituation für die Anlieger, die selbst alle im Hochwasserbereich wohnen, verschlechtern wird. Gewachsener Boden hat nun einmal ein geringeres Wasseraufnahmevermögen als Hohlräume wie Tiefgaragen, die im Hochwasserfall geflutet werden können und sollen. Der Anwalt der Anlieger, Herr Prof. Breuer, musste sich ja gerade erst von der Bezirksregierung sagen lassen, dass diese nicht daran denkt, ihre Rechtsauffassung zur oberflächlichen Überflutung einer Fläche zu ändern. Auch hier gilt: Die Hochwassersituation und eventuelle Auswirkungen des Bauvorhabens auf die bestehende Nachbarbebauung werden im Bebauungsplanverfahren gutachterlich bewertet und abgewogen und müssen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
- Wie undifferenziert die Opposition das Thema Hochwasser betrachtet, haben wir jüngst im Planungsausschuss bei der Vorstellung des Bauvorhabens der WWG am Stadtgarten (in der Altstadt) erlebt:
Ratsmitglied Hirzel, SPD: „Hier entsteht sozialer Wohnungsbau an der richtigen Stelle. Man muss den Mut haben, an bestimmten Stellen bei der Bebauung etwas höher und dichter zu bauen“.
An der richtigen Stelle? Die beiden großen Baukörper an der Hauptstraße liegen vollflächig im Hochwasserschutzgebiet. Aber hier findet das Hochwasserproblem eben keinerlei Beachtung durch die Opposition, während zwei Kilometer rheinabwärts am Sumpfweg das Wasserhaushaltsgesetz wie eine Monstranz vor sich hergetragen wird; dies wird dann auch noch mit Aussagen wie „Wir müssen eine Entscheidung treffen, nach der wir in 15 oder 20 Jahren unseren Enkeln noch in die Augen gucken können“ dramaturgisch unterstützt. Ich kann nur sagen: Ertappt! Die Sachkundige Bürgerin der KöWI-Fraktion, Ries-Staudacher, im PUA: „Die Grünfläche am Stadtgarten erscheint uns sehr wertvoll zu sein als Bolzplatz für Jugendliche oder Treffpunkt für Familien. Es tut weh, auf diese Grünfläche zu verzichten“. Ja, das ist sicherlich so. Aber wo ist die Stellungnahme der KöWIs zur Hochwasserproblematik an dieser Stelle? Fehlanzeige!! Die Politik der Opposition – das wird allein aus diesen Zusammenhängen deutlich – ist nicht sachbezogen, sondern hochgradig populistisch. Die genannten Beispiele zeigen das deutlich: Die Opposition hält den Finger hoch und entscheidet danach, wo kurzfristig der Wind her weht. SPD und KöWI opfern notwendigen Wohnungsbau auf dem Altar des Populismus. Und wenn dann auch noch der Sprecher der Bürgerinitiative, Herr Duda, dreist argumentiert, man wisse schon, wo man bei der nächsten Kommunalwahl sein Kreuzchen zu machen habe, dann sage ich ihm: Das SPD-Mitglied Duda hat die CDU noch nie gewählt und wird uns auch zukünftig nie wählen.
Wenn die Opposition ihren eigenen Argumenten zum Hochwasserschutz und zur ökologischen Wertigkeit des Areals trauen würde, dann müsste sie sich für die Heilung entscheiden und in den folgenden rechtlichen Auseinandersetzungen auf die Kraft ihrer Argumente vertrauen. Da sie ihren eigenen Argumenten aber misstraut, entscheidet sie sich für die Aufhebung des Bebauungsplanes.
Übrigens: Wie verhält sich die SPD eigentlich zum Angebot des Investors, sozialen Wohnraum zu schaffen – dies an einem Ort mit bester Infrastruktur, geradezu geschaffen für Menschen, die nicht nur preiswert wohnen wollen, sondern auch noch vermehrt auf den ÖPNV und auf nahe gelegene Einkaufsmöglichkeiten angewiesen sind und gleichzeitig in einem auch landschaftlich höchst attraktiven Umfeld wohnen können?
Die Entscheidung der CDU-Fraktion ist klar: Wir haben uns für die risikoärmere Variante der Heilung des B-Plans entschieden – dies einstimmig. Wir wissen, dass im Verfahren noch viele Probleme kommen werden, es wird geklagt werden. Aber diesen Weg sind wir dem weitaus größeren Teil der Königswinterer Bevölkerung schuldig, der nicht bereit ist, für den Schaden einzustehen, den ein Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans unmittelbar auslösen würde. Von daher ergeht meine Bitte an die Vernunft der Opposition, ihre Haltung noch einmal zu überdenken.
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