Kommunale Seniorenvertretung für Königswinter

12.02.2022

Kommunale Seniorenvertretung kommt!

Auf Initiative der CDU-Fraktion hat der Ausschuss für Soziales, Generationen und Integration (ASGI) bereits im Juni 2021 beschlossen, die Verwaltung mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Errichtung eines politischen Gremiums für Senioren zu beauftragen. „Die Zahl der älteren Menschen in unserer Stadt nimmt ständig zu und es ist längst an der Zeit, den Seniorinnen und Senioren ein Forum anzubieten, um ihre Interessen und Wünsche gegenüber der Politik und Verwaltung zu artikulieren“, begründet Dr. Anna Albers, Sprecherin der CDU-Fraktion im Ausschuss, den Antrag. In der Sitzung des Ausschusses am 02.09.2021 hat dann die Koalition dieses Anliegen im Nachgang noch einmal durch einen eigenen Antrag bekräftigt.

Inzwischen hat die Verwaltung einen Satzungsentwurf erstellt, der zurzeit in den Fraktionen beraten wird. Die CDU-Fraktion hat diesen Entwurf intensiv diskutiert und zahlreiche Änderungsvorschläge bei der Verwaltung eingereicht. „Um die Seniorenvertretung zeitnah einrichten zu können, sind wir mit dem vorgeschlagenen Wahlverfahren einverstanden, das vorsieht, die Mitglieder auf der Grundlage von Wahlvorschlägen in einer öffentlichen Versammlung zu wählen, zu der alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, eingeladen werden. Wir legen allerdings Wert darauf, dass die Wahl der Seniorenvertretung dann im Jahr 2025 an die Kommunalwahl gekoppelt wird und in Urwahl, also freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl erfolgt“, so der Vorsitzende des Ausschusses und CDU-Ratsmitglied Dr. Josef Griese. Für die Kommunalwahl 2025 ist also rechtzeitig zu klären, wie z.B. das Aufstellungsverfahren der Kandidatinnen und Kandidaten für die Seniorenvertretung organisiert wird und wie viele Mitglieder die Vertretung haben soll.

Der Satzungsentwurf der Verwaltung sieht vor, dass die Seniorenvertretung „ehrenamtlich und ohne Vergütung arbeitet“. Dazu Dr. Anna Albers: „Wir sind der Auffassung, dass hier die Entschädigungsverordnung greifen muss und die Mitglieder eine Aufwandsentschädigung analog zu den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern erhalten“.  Es ist weiterhin sicherzustellen, dass dem Seniorenbeirat für seine Arbeit städtische Mittel zur Verfügung stehen und er von der Verwaltung bei der Erstellung und dem Versand von Einladungen, bei der Abfassung von Niederschriften und weiteren Verwaltungsaufgaben unterstützt wird. Eine Terminierung der Sitzungen des Seniorenbeirats vor den Sitzungen des ASGI würde dabei erhebliche organisatorische Synergien ergeben.

Schließlich plädiert die CDU-Fraktion dafür, die Wählbarkeit von Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern der Fraktionen für den Seniorenbeirat exakter zu fassen. „Wir sind der Auffassung, dass dieser Personenkreis ebenfalls in den Seniorenbeirat gewählt werden darf, zumal es laut Satzungsentwurf möglich ist, dass Mitglieder des Seniorenbeirats als Sachkundige Einwohner in Ausschüsse gewählt werden können“, so Stephan Unkelbach, CDU-Fraktionsvorsitzender. „Der ASGI muss sich bei der Diskussion des Satzungsentwurfs auch mit der Frage befassen, ob z.B. Vertreter der Verbände der Wohlfahrtspflege, der Kirchen oder des Forum Ehrenamt als beratende Mitglieder aufgenommen werden sollen. Wir unterstützen das und halten es zudem für sehr wichtig, dass auch der Vorsitzende des ASGI als Bindeglied zwischen Fachausschuss und Beirat beratendes Mitglied wird“.