Die novellierte Klärschlammversorgung (Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung) vom 03.10.2017 schränkt die Verwertung von Klärschlämmen über die Aufbringung auf landwirtschaftliche Flächen weiter ein. Dies gilt auch für kleinere Kläranlagen (weniger als 50.000 Einwohnerwerte), zumal die Probleme, Vertragspartner für die Verwertung zu finden, zunehmend größer werden.
Die Alternative, die anfallenden Klärschlämme zukünftig einer Verbrennung in Bonn zuzuführen, stößt an Grenzen, weil ein notwendiger Ausbau der Müllverbrennungsanlage mit einer sog. Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm politisch äußerst umstritten ist.
Dem Vernehmen nach exportieren einige Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises ihre Klärschlämme bereits ins Ausland, dies mit einem hohen finanziellen Aufwand, der die Stabilität der Abwassergebühren in Frage stellt. Vor diesen Hintergründen (Entsorgungssicherheit, Gebührenstabilität) sind wir der Auffassung, dass ein tragfähiges Konzept der Klärschlammentsorgung für Königswinter baldmöglichst erarbeitet und dem Fachausschuss vorgestellt werden muss.
Die CDU beantragt daher, dass die Verwaltung ein Konzept für die zukünftige Klärschlammverwertung erstellt. Das Konzept soll nach Fertigstellung dem Fachausschuss vorgestellt werden.
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