Anpassung der OGS Elternbeitragssatzung

22.12.2016

Damit in den Offenen Ganztagsschulen an den Grundschulen der Stadt weiterhin gute Betreuung angeboten werden kann, wird nach einigen Jahren stabiler Beiträge eine neue Elternbeitragssatzung erlassen. Die neuen Beiträge bewegen sich zwischen monatlich 19,50 € bei einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 18.000 € und 180 € bei einem Jahreseinkommen über 110.000 €. Diese neuen Beitragssätze werden von allen Ratsfraktionen befürwortet.
Uneinig ist man sich zwischen Koalition und Opposition in der Frage, ob die vollständige Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder bestehen bleiben kann. „Wir haben deutlich mehr Kinder in der OGS als ursprünglich einmal angenommen. Das ist erfreulich. Die städtische Unterstützung für die OGS – neben den Landesmitteln und Elternbeiträgen – ist daher aber auch um ein Mehrfaches höher als geplant und steigt weiter, wenn wir nicht gegensteuern“, so Josef Griese, der CDU-Fraktionsvorsitzende. „Wir können nicht durch eine Erhöhung der Steuern diese Belastungen kommunalisieren, sondern wir müssen diejenigen, die von der Einrichtung OGS profitieren, sehr maßvoll an den Kosten beteiligen“, ergänzt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dietmar Rüsch. Die Opposition sieht allerdings dieser Entwicklung tatenlos zu und will nur einen kleinen Teil der auf die Stadt Königswinter entfallenden Kosten durch höhere Beiträge kompensieren. „Das macht gerade einmal etwa 50.000 € aus und entspricht überhaupt nicht dem Ziel einer notwendigen und nachhaltigen Entlastung des städtischen Haushalts“, kommentiert Grünen-Chefin Claudia Owczarczak den fehlenden Mut von SPD und KöWI.
Die Koalition aus CDU, FDP und Grünen wird daher die bisherige Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder reduzieren und für das 2. Kind in der OGS zukünftig 25% des regulären Beitrags erheben. Diese Regelung betrifft nur das zweite Kind einer Familie in der OGS, das dritte und weitere Kinder in der OGS sowie Kindergartenkinder sind nicht betroffen. Der schulpolitische Sprecher der CDU, Norbert Mahlberg, hierzu: „Die Eltern zahlen dann je nach Einkommen insgesamt zwischen 4,88 Euro und 45,00 Euro monatlich zusätzlich, wenn mehr als ein Kind in der OGS ist bzw. wenn das erste Kind im Kindergarten veranlagt wird und das zweite Kind in der OGS betreut wird. Das ist zumutbar für eine ordentliche Betreuung in der OGS, die von den Eltern zurecht erwartet wird.“
In der Koalition zeigt man sich verwundert, dass die Opposition von SPD und KöWI diese Sicherungsmaßnahme für eine nachhaltige Finanzierung der OGS nicht mitträgt. Dass eine gute OGS-Betreuung Geld kostet, versteht jeder. Von unserem Vorschlag sind die Geringverdiener in der Einkommensstufe 0 (Einkommen bis 18.000 €), die ein Kind im Kindergarten haben und das zweite Kind in der OGS betreuen lassen, überhaupt nicht betroffen.
„Die pauschale Aussage der Opposition, dass durch die Rücknahme der Beitragsbefreiung in der OGS um 25 % gerade die Geringverdiener belastet werden, ist also nicht haltbar. Dann fragen wir uns allerdings, warum ausgerechnet SPD und KöWI den Weg der Koalition nicht mitgehen“, stellen die Fraktionsvorsitzenden der Koalition irritiert fest.

Josef Griese
Claudia Owczarczak
Dietmar Rüsch