CDU-Fraktion sieht Bebauung in Vinxel am Hobshof/Kapellenweg weiterhin kritisch
„Die CDU-Fraktion hat die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 50/18 „Kapellenweg West / Holtorfer Straße“ von Beginn an konstruktiv-kritisch begleitet“, betont Christian Steiner, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und CDU-Direktkandidat für Vinxel und Stieldorferhohn bei der Kommunalwahl am 14. September 2025.
„Trotz grundsätzlicher Offenheit für eine maßvolle städtebauliche Entwicklung in Vinxel haben wir immer wieder deutliche Zweifel am Umfang, der Angemessenheit und der Umsetzbarkeit des Vorhabens geäußert. Diese Bedenken spiegeln sich auch in unserem bisherigen Abstimmungsverhalten wider“, so Steiner.
„Der aktuelle Sachstandsbericht der Verwaltung bestätigt unsere Vorbehalte. Insbesondere das wiederholte Ausbleiben zentraler Nachweise durch den Vorhabenträger – etwa zur Durchführung und Finanzierung des Projekts gemäß § 12 BauGB – lässt eine rechtssichere Fortsetzung des Verfahrens derzeit nicht zu“, führt Marcus Lübken, sachkundiger Bürger im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK), aus. Auch ein tragfähiger Durchführungsvertrag liegt bislang nicht vor. Zusätzlich bestehen weiterhin ungeklärte technische Fragen, etwa zur Starkregenvorsorge und zur Erschließung, die einer öffentlichen Auslegung entgegenstehen.
„Vor diesem Hintergrund haben wir uns im ASUK – unter Beibehaltung ihres bisherigen Standpunktes – aus Gründen der Rechtssicherheit und ordnungsgemäßer Bauleitplanung dafür ausgesprochen, ernsthaft die Aufhebung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 50/18 sowie die 87. Flächennutzungsplanänderung für einen konstruktiven Neustart in Erwägung zu ziehen“, so Lübken weiter.
„Außerdem warnen wir ausdrücklich davor, die bestehenden Planungen unreflektiert auf einen potenziellen neuen Investor zu übertragen. Die Übernahme der bisherigen Unterlagen und Beschlüsse durch einen neuen Vorhabenträger birgt erhebliche rechtliche und tatsächliche Risiken“, hebt Dr. Josef Griese, ebenfalls ASUK-Mitglied und langjähriges Ratsmitglied für Vinxel, hervor:
- Rechtlich wäre eine einfache Fortschreibung des Verfahrens mit einem neuen Akteur nur möglich, wenn dieser sich nachweislich vollständig an die Voraussetzungen des § 12 BauGB bindet, insbesondere durch eine belastbare, fristgebundene Durchführungserklärung sowie die Vorlage eines abgestimmten Erschließungs- und Finanzierungskonzepts. Eine bloße Absichtserklärung oder Gespräche mit potenziellen Partnern reichen hierfür nicht aus. Solange dies nicht gegeben ist, fehlt der Stadt die erforderliche Planungsgrundlage. Zudem ist es nicht unsere Aufgabe, der SHP Vinxel GmbH den Abschied zu vergolden.
- Tatsächlich ist es fraglich, ob die bisherigen Inhalte – insbesondere das städtebauliche Konzept in Variante 3B – ohne grundlegende Änderungen überhaupt auf einen neuen Vorhabenträger übertragbar wären. Planungssicherheit für die Verwaltung, den Ausschuss und die Bürgerinnen und Bürger wäre dadurch nicht gewährleistet. Deren mehr als 300 Unterschriften wurden ohnehin bisher noch nicht ausreichend gewürdigt.
- Die Einbindung der Kapelle in das städtebauliche Konzept muss durch einen neuen Vorhabenträger stärker akzentuiert werden, d.h. die städtebauliche Gestaltung muss die Kapelle als historischen Ortskern in den Mittelpunkt rücken, aber nicht durch Geschossigkeit erdrücken.
- Der Standort der Kita erscheint nach wie vor sehr problematisch. Ungeachtet der Frage, ob der Vinxeler Bedarf an sich oder lediglich der übergeordnete sozialräumliche Bedarf von Vinxel und Stieldorf die Errichtung einer Kita überhaupt notwendig macht, ist über eine multifunktionale Nutzung von Räumen insgesamt nachzudenken.
„Vor diesem Hintergrund plädiert die CDU-Fraktion dafür, dass bei einem möglichen Verkauf der Flurstücke an einen neuen Investor seitens der Stadt geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen oder besonderen Vorkaufsrechts gemäß §§ 24, 25 BauGB vorliegen“, fordert Lübken. Insbesondere bei Grundstücken in künftigen Baugebieten oder bei Festsetzungen zur sozialen Wohnraumversorgung ist die Stadt verpflichtet, ihre planerischen Interessen konsequent zu wahren.
Ein Festhalten am bisherigen Verfahren ohne rechtsverbindliche Nachweise und tragfähige Verträge wäre weder rechtssicher noch vermittelbar und würde Verwaltung und Politik unnötig weiter binden.
„Die CDU-Fraktion erwartet, dass im Falle einer endgültigen Einstellung des Verfahrens eine transparente Information der Öffentlichkeit erfolgt und gleichzeitig geprüft wird, welche Optionen für eine zukunftsfähige, ortsverträgliche Entwicklung in Vinxel mittel- bis langfristig bestehen können“, stellt Steiner abschließend fest.
Fazit: Ein geordneter Neustart ist kein Rückschritt - er ist eine Chance für eine bessere Planung.
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