
Stellungnahme der Koalition von CDU, Grünen und FDP
zum Haushaltsentwurf 2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 04. Oktober dieses Jahres hat der Erste Beigeordnete und Kämmerer der Stadt Königswinter den Haushaltsentwurf 2017 in den Stadtrat eingebracht. Erstmals seit vielen Jahren bestand die Möglichkeit, dass im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung spätestens im Jahre 2020 ein Haushalt vorgelegt werden kann, der keinen Verzehr an Eigenkapital mehr vorsieht und folglich strukturell ausgeglichen ist.
Nach Berücksichtigung der Nachmeldungen der Verwaltung zum Hauptausschuss am 28.11.2016 ist dieser Optimismus allerdings wieder verflogen, müssen doch in allen Jahren der mittelfristigen Finanzplanung nunmehr erhebliche Verschlechterungen in einer Höhe von jährlich etwa 2-2,5 Mio. € festgestellt werden. Dies mit der Folge, dass in 2020 nur mit zusätzlichen Verbesserungen der Erträge und zusätzlichen Einsparungen ein ausgeglichener Haushalt dargestellt werden kann. Der Umfang der Nachmeldungen der Verwaltung, die zum größten Teil auf kurzfristig geänderte Vorgaben „von oben“ zurückzuführen sind, hat die Befassung mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht erleichtert.
Zunehmende Sorgen bereitet uns die Entwicklung der Personalkosten durch gesetzliche Anpassungen im Tarifbereich, durch notwendige Stellenbesetzungen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung im Sozialamt und im Jugendamt. Dennoch haben wir auch Engpässe im Bereich des Planungsamtes ausgemacht und sind bereit, hier eine zusätzliche Dauerstelle für einen weiteren Planer auszuweisen, um die aktuellen und wichtigen Zukunftsprojekte (Änderung des FNP, Änderung des Regionalplans, sozialer Wohnungsbau, integrierte Handlungskonzepte Altstadt und Oberpleis…) auf die Schiene zu bringen. Wir unterstützen nachdrücklich auch die Ausweisung von zusätzlichen Ausbildungsstellen im Bereich IT und Rettungsdienst. Wir verstehen dies als einen wichtigen Beitrag zur Personalentwicklung.
Ein zentrales Projekt im Sportbereich ist der Bau eines zusätzlichen Kunstrasenplatzes in Oberpleis mit der Erneuerung der Tartanbahn und der Sanierung der Sportumkleide. Unser Ziel ist es, diese
Teilprojekte planerisch und zeitlich zusammenzuführen und bei der Realisierung die Beschaffungsvariante ÖPP prioritär zu prüfen. Hierzu sind allerdings noch Vorarbeiten und Prüfungen durch die Verwaltung notwendig.
Nach unserer Entscheidung zum Abriss und Neubau des Hallenbades sind die notwendigen Planungsmittel in den Haushalt eingestellt worden, so dass die Verwaltung kurzfristig mit den Vorarbeiten beginnen kann. Mit dieser Entscheidung sind erhebliche Gutachterkosten eingespart worden und wir sind absolut sicher, dass wir uns mit dieser Neubauvariante, die energetisch und ökologisch optimiert werden muss, für die wirtschaftlichste Lösung entschieden haben. Der plötzliche Defekt der Heizungsanlage (Sanierungs-Gutachter Tamburro: „Die Heizungsanlage hält noch Jahre“.) belegt, auf welches finanzielle Abenteuer wir uns bei einer Sanierung eingelassen hätten. Die Bürger und wir erwarten, dass nach der Entscheidung nunmehr Abriss und der Neubau des Hallenbades von der Verwaltung zügig umgesetzt werden.
Im Bereich der Schulen sind die Kreditmittel des Landes aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von ca. 2 Mio. € (2017-2020 jährlich ca. 500.000 €) noch nicht etatisiert. Wir wollen, dass diese Finanzmittel in die Haushalte 2017 – 2020 eingearbeitet werden, zumal der Rhein-Sieg-Kreis (immerhin Aufsichtsbehörde) und u.a. auch die Stadt Siegburg die Mittel bereits pauschal in ihre Haushalte eingestellt haben. Wir erwarten, dass die Verwaltung dem Rat Vorschläge zur Verbesserung der Schullandschaft unterbreitet – zur Stärkung der digitalen Bildung, zu baulichen Verbesserungen an und in den Schulgebäuden und den zugeordneten Sportstätten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang unsere Initiative zur Sanierung der sanitären Einrichtungen in den Schulen, wo 2017 pauschal 160.000 € eingestellt worden sind. Wir erwarten, dass die Defizite nach Konzepterstellung systematisch abgearbeitet werden.
Nach der Erstellung und Verabschiedung des Raumkonzeptes im Schulzentrum Oberpleis sind die sich daraus ergebenden baulichen Maßnahmen ebenfalls konsequent zu planen und zu erledigen, auch und gerade über das Programm „Gute Schule 2020“.
Ein weiteres Projekt wollen wir schon in 2017 angehen: die Sanierung des Schulhofes der Grundschule in der Altstadt. Obwohl die Verwaltung hier die gröbsten Gefahrenstellen beseitigt hat und damit die Verkehrssicherheit hergestellt hat, wollen wir diese jahrelange Baustelle endlich abräumen. Damit erfüllen wir auch eine ebenso alte Forderung der Schulleitung und der Elternschaft.
Im Bereich der OGS sind diverse Baumaßnahmen vorgesehen, die insbesondere eine qualitative Verbesserung der Einrichtungen (z.B. durch Schallschutzmaßnahmen) erwarten lassen. Wir bedauern, dass das Land nicht für eine nachhaltige bessere finanzielle Ausstattung dieser Einrichtungen Sorge trägt, sondern die Kommunen immer mehr in die Pflicht genommen werden. Um den städtischen Zuschussbedarf nicht ausufern zu lassen, haben wir (mit Zustimmung der Opposition) die Elternbeiträge angehoben. Darüber hinaus haben wir dann aber auch die Zweitkinderbefreiung in der Weise modifiziert, als zukünftig für das bisher beitragsfreie zweite Kind in der OGS 25 % des Beitrags
gezahlt werden müssen. Zu dieser Regelung, die uns sehr schwer gefallen ist, die wir aber aus Haushaltsgründen für alternativlos halten, haben wir versucht, mit der Opposition eine gemeinsame Lösung zu finden. Leider hat sich die Opposition dieser gemeinsamen Lösung versagt. Wir sind jedenfalls der festen Überzeugung, dass wir die Kosten in diesem Bereich nicht über eine Erhöhung der Grundsteuer B kommunalisieren können, sondern durchaus die „Nutznießer“ des OGS-Angebots maßvoll an den Kosten beteiligen müssen. Betroffen sind im Übrigen nur die Eltern, deren zweites Kind in der OGS betreut wird. Eltern der unteren Einkommensstufen sind von dieser Regelung in Abhängigkeit von der Betreuungszeit im Kindergarten häufig nicht betroffen. Bei der Betreuung eines Kindes in der OGS und des zweiten Kindes im Kindergarten mit einer Betreuungszeit von 25 Stunden gilt z.B. bis zur Einkommensstufe 4, dass für das OGS-Kind der Regelbeitrag zu zahlen ist und das Zweitkind im Kindergarten beitragsbefreit ist und bleibt. Wer – wie die SPD – den Eltern vermittelt, dass alle Eltern durch diese Zweitkinderregelung belastet werden, geht mit der Wahrheit sehr großzügig um.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre haben wir gelernt, dass die Spielgeräte auf den städtischen Kinderspielplätzen mit den vorhandenen Finanzmitteln nur mit Mühe unterhalten und – falls abgängig – ersetzt werden konnten. Wir haben eine Anhebung des Ansatzes um 30.000 € auf insgesamt 60.000 € pro Jahr beantragt und durchgesetzt. Diese Ansatzerhöhung wollen wir für die nächsten Jahre festschreiben. Damit sprechen wir uns klar und deutlich für die Sicherstellung der Funktionsgerechtigkeit aller städtischen Kinderspielplätze aus. Dies ist uns wichtiger, als in festen Dorfstrukturen mit ausreichendem Spielplatzangebot wie z.B. in Berghausen für 150.000 € einen zusätzlichen Spielplatz zu bauen. Es ist selbstverständlich, dass in Neubaugebieten nach den Festsetzungen des dortigen Bebauungsplans auch neue Spielplätze gebaut werden, so z.B. im Neubaugebiet „Am Limperichsberg“ in Thomasberg.
Die Katholische Jugendagentur leistet als Träger der beiden Häuser der Jugend hervorragende Arbeit. Um diese Arbeit auch zukünftig zu sichern, ist es unabdingbar, die Häuser der Jugend in einem guten baulichen Zustand zu erhalten. Wir werden daher die Einstellung von zusätzlich 59.000 € in den Haushalt beschließen, um das Haus der Jugend in Oberpleis zu sanieren, den Kellerraum trocken zu legen, die sanitären Anlagen zu erneuern und eine Geschossdecke zu dämmen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Verbesserung der Haushaltssituation haben wir die Grundsteuer B um weitere 15 %- Punkte angehoben. Wir sehen weitere Verbesserungsmöglichkeiten auf der Einnahmeseite durch eine durchgängige Überarbeitung der Gebührensatzungen. Wir erwarten, dass im Bereich des Rettungsdienstes eine volle Kostendeckung erreicht wird. Wir erwarten aber auch, dass von der Verwaltung im Bereich des Brandschutzes baldmöglichst eine neue Gebührensatzung vorgelegt wird, um auch hier zu einem höheren Kostendeckungsgrad zu kommen.
Die Feuerwehr wird auf der Grundlage des Brandschutzbedarfsplans auch zukünftig mit guter und sachgerechter Technik ausgestattet. Sollte im Bergbereich ein zusätzliches Fahrzeug mit Rettungsleiter notwendig sein – die Verwaltung prüft dies derzeitig -, so werden wir uns dieser Beschaffung, die eine Verbesserung der Sicherheit bedeutet, nicht verschließen. Die Planungen für das neue Feuerwehrhaus der Löschgruppe Uthweiler gehen voran, für den Neubau sind entsprechende Mittel eingestellt.
Nach der Übernahme des Rettungsdienstes durch die Stadt müssen im Bergbereich auch die baulichen Voraussetzungen für eine neue Rettungswache geschaffen werden. Dies ergibt sich aus dem Rettungsdienstbedarfsplan des Rhein-Sieg-Kreises. Für den Bau dieser neuen Rettungswache ist ein Standort am Bauhof in Oberpleis vorgesehen mit direkter Anbindung zum Kreisverkehr und zur Umgehungsstraße. Planungs- und Baumittel sind im Haushalt vorhanden.
Die in diesem Jahr – gegen den Widerstand der Hotellerie – mit breiter Ratsmehrheit eingeführte Tourismusabgabe entwickelt sich nach den ersten vorliegenden Zahlen positiv. Wir haben daher den Einnahmeansatz für 2017 um 75.000 € auf 200.000 € erhöht.
Im Rahmen der zukünftigen Siedlungspolitik ist es uns ein besonderes Anliegen, den dringenden Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, insbesondere auch für Sozialwohnungen zu berücksichtigen. Dies gilt für alle Generationen, besonders aber auch für Familien mit mehreren Kindern. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie entgegen ihrem bisherigen Handeln ein familiengerechtes Wohnen fördert und im geförderten Wohnungsbau angemessene Wohnungsgrößen für Familien mit mehreren Kindern besonders berücksichtigt. Die vorliegende Wohnungsmarktanalyse des Rhein-Sieg-Kreises dient als Grundlage für ein städtisches Gutachten, die notwendigen Mittel sind in den Haushalt eingestellt. Unser Planungsziel wird sein, in den verschiedenen Ortsteilen unserer Stadt Quartiere auszuweisen, die unter infrastrukturellen Gesichtspunkten für den sozialen Wohnungsbau (im Geschosswohnungsbau) geeignet sind. Nach dem Motto „Umbau und Neubau“ wollen wir allerdings auch der großen Nachfrage nach Häusern und Baugrundstücken im interkommunalen Verbund dadurch Rechnung tragen, dass wir die Innenentwicklung forcieren und eine maßvolle, der Nachfrage entsprechende und ökologisch vertretbare Außenentwicklung ermöglichen.
Die Auswirkungen der beabsichtigten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes auf den städtischen Haushalt sind derzeitig weder monetär noch personell exakt abzuschätzen. Wahr ist aber, dass es zu erheblich höheren Fallzahlen kommen wird und das Land NRW sich wiederum auf Kosten der Kommunen einen schlanken Fuß macht. Die Beteiligung der Kommunen an den Kosten, die das Land zu tragen hat, ist in NRW mit 80 % am höchsten von allen Bundesländern – Frau Kraft stimmt dem Bundesgesetz zu und lässt die Kommunen zahlen. Dies ist ein weiteres Stück zum Thema, wie die Landesregierung die Kommunen im Regen stehen lässt. Die Verwaltung kalkuliert vorsorglich mit höheren Personalkosten (0,66 Stelle mit rund 43.500 €) und rund 180.000 € Sachkosten. Wir befürworten eine Sperrung der Mehrausgaben, bis zwischen Bund und Ländern Einvernehmen über die Finanzierung der Mehrausgaben und zum Inkrafttreten des Gesetzes hergestellt worden ist.
Passend hierzu auch die Umgangsweise der Landesregierung mit der sog. „Integrationspauschale“ des Bundes: Während andere Bundesländer diese Mittel zu 100 % an die Kommunen weiterleiten, hat die Landesregierung klebrige Finger und bedient sich zunächst einmal selbst. Damit fehlen den Kommunen wichtige Finanzmittel, um die Integration von Flüchtlingen vor Ort gelingen zu lassen.
Unser Vorwurf an die rot-grüne Landesregierung ist nicht neu: Die Kommunen in NRW werden unzureichend finanziell ausgestattet. Die Handlungsfähigkeit des Rates ist zunehmend fremdbestimmt durch die Politik aus Düsseldorf. Es fehlt eine klare Perspektive in der Zuweisung von Finanzmitteln, den sog. Schlüsselzuweisungen. Neben einer deutlichen Bevorzugung der großen Städte im Ruhrgebiet fehlt es an einer Verstetigung dieser Mittel und somit an Planungsgrundlagen für die Zukunft. Es fehlt zusätzlich an einem klaren Commitment zur gemeinsamen Bewältigung von Fragen wie der Finanzierung von Inklusion (Warmen Worten folgen keine finanziellen Taten,), zur Integration von Neubürgern (Das Land leitet nicht alle Bundesmittel weiter.), zur Kinderbetreuung (,wo die Träger schon lange über eine unzureichende finanzielle Unterstützung des Landes klagen.), in den Offenen Ganztagsschulen (,die chronisch unterfinanziert sind und nur durch die finanziellen Mehrleistungen der Kommunen und der Eltern funktionsfähig bleiben).
Unser Ziel ist weiterhin ein nachhaltiger und strukturell ausgeglichener Haushalt. Wir erwarten von der Verwaltung, dass sie den interfraktionellen Arbeitskreis „Haushalt“ wieder tagen lässt, um dort Sanierungsvorschläge zu erarbeiten und die Grundlagen für einen nachhaltig ausgeglichenen Haushalt zu schaffen. Wir erwarten von der Opposition eine konstruktive Mitarbeit. Verantwortliches nachhaltiges Handeln heißt auch, den Bürgerinnen und Bürgern gelegentlich auch Belastungen zumuten zu müssen – dies im Sinne unserer Stadt und der kommenden Generationen.
Wir danken der Stadtverwaltung, insbesondere dem Ersten Beigeordneten und seinem Team, aber auch den zuarbeitenden Geschäftsbereichen für die umfangreichen Arbeiten bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs. Wir danken allen Fraktionen für die in der Regel konstruktiven und angenehmen Beratungen.
Herr Bürgermeister,
wir stimmen dem Haushaltsplan 2017 und dem zugeordneten Stellenplan zu.
Königswinter, 20.12.2016
Dr. Josef Griese Claudia Owczarczak Dietmar Rüsch
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