Frauen Union Bad Honnef diskutiert mit Michaela Noll MdB zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Referentin: Michaela Noll, CDU-Bundestagsmitglied und Geschäftsführerin der CDU-Bundestagsfraktion
„Ehe und Familie sind in ganz Deutschland das Fundament unserer Gesellschaft. Familien und Kinder gehören für die große Mehrheit der Frauen und Männer in unserem Land zu einem glücklichen Leben. Auch in Ehen und Partnerschaften, die ohne Kinder bleiben, übernehmen Männer und Frauen dauerhaft füreinander Verantwortung. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, Ehe und Familie dementsprechend zu stärken und mit guten Rahmenbedingungen dazu beizutragen, dass die Menschen ihren Wunsch nach Kindern, Familie und Partnerschaft verwirklichen können. In diesem Zusammenhang gehört es auch zu den wesentlichen Zielen unserer Familienpolitik, Kinder und Familie wirksam zu unterstützen und zu fördern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Auf dem Krippengipfel im Jahr 2007 wurde von Bund, Ländern und Kommunen vereinbart, dass schrittweise ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für unter Dreijährige realisiert wird; denn Eltern haben ein Recht auf die bestmögliche Betreuung und Bildung für ihre Kinder. Daher ist es unsere gemeinsame Aufgabe, ein breites, familiennahes Angebot mit guter Qualität zu schaffen. Mit gemeinsamer Aufgabe meine ich nicht nur den Bund, sondern auch die Länder und Kommunen, die dafür zuständig sind. In diesem Zusammenhang sind auch die Sprachförderung und die Qualifizierungsoffensive im frühkindlichen Bereich zu nennen, deren Finanzierung wir bereits im Haushalt 2014 verstetigt haben.
Im vergangenen Jahr haben wir das dritte Gesetz für Familien auf den Weg gebracht, das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unserem Land stärken soll. Diese Gesetze helfen berufstätigen Müttern und Vätern, aber auch den Berufstätigen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Wir haben zuerst das Elterngeld Plus beschlossen und dann den weiteren Kitaausbau. Nun kommen wir zur dritten wichtigen Maßnahme, die zum Ziel hat, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit pflegebedürftigen Angehörigen zu verbessern. Diese drei Gesetze gehören zusammen. Sie sind ein wichtiger Schritt in eine neue Zeit für Familien, in eine neue Balance der Herausforderungen, die Frauen und Männer spüren, die sowohl im Job präsent sein und ihn gut machen müssen als auch kleine Kinder haben, für die sie da sein wollen, und vielleicht sogar noch pflegebedürftige Angehörige.
Mit der Pflegereform unterstützen wir auch die Familien, die sich um Angehörige kümmern. Wir unterstützen sie mit dem Ausbau von Kurzzeit- oder Tagespflege und durch die Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung. Die nächste gute Nachricht kommt: das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Es widmet sich erstmalig diesem Thema mit konkreten staatlichen – auch materiellen – Leistungen, unter anderem mit der zehntätigen Auszeit bei einem akuten Pflegefall, wenn beispielsweise der Vater einen Schlaganfall erlitten hat. Natürlich geht es nicht darum, den Vater in zehn Tagen gesund zu pflegen. Aber man hat in Zukunft zehn Tage Zeit, sich zu kümmern. Die zehntätige Auszeit und den Lohnersatz – das ist das Herzstück des Gesetzes – gibt es für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
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