CDU fragt nach Neuregelung im Brand- und Katastrophenschutz

24.11.2015
Pressemitteilung

Die CDU-Kreistagsfraktion hat Informationen zur Neuregelung des Feuerschutzrechtes NRW beantragt. Im Landtag wird derzeit über das BHKG (Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes) beraten, welches die Tätigkeit unter anderem der Feuerwehren regelt.

„Damit wir auch hier im Kreis informiert sind und die Feuerwehren vor Ort in ihrer Arbeit unterstützen können, ist es für uns wichtig zu erfahren, was derzeit auf Landesebene diskutiert und beschlossen wird“, betont Michael Söllheim, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Rettungswesen und Katastrophenschutz.

So enthält ein Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion unter anderem die Pflicht für die Kreise, erweiterte Katastrophenschutzpläne zu erstellen und diese regelmäßig zu überarbeiten. Michael Söllheim: „An diesem Beispiel sieht man gut, dass die Kreise gerade im Bereich des Katastrophenschutzes und bei Großschadenslagen eine wichtige Koordinierungsfunktion wahrnehmen können und sollen.“

Und weiter: „Besonders freuen wir uns auch, dass die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf die Gründung von sog. Kinderfeuerwehren ermöglicht. So können Kinder bereits ab einem Alter von zehn Jahren an die Tätigkeiten und Aufgaben der Feuerwehren herangeführt werden - natürlich ohne dass sie bei Einsätzen tätig werden. Dies kann ein Baustein sein, um ausreichenden Nachwuchs für die Freiwilligen Feuerwehren zu erhalten, was vielerorts schwierig geworden ist. Schade nur, dass rot-grün noch 2012 einen entsprechenden Antrag der CDU-Landtagsfraktion abgelehnt hatte, sonst wären wir schon weiter.“