Stellungnahme zum Parkraum-Konzept!

16.02.2017

Parken in der Altstadt:
Ein langjähriges Problem wurde gelöst.

Endlich haben wir es geschafft - eine einheitliche Parkordnung in der Altstadt.
Bisher gab es verschiedene Regelungen, wie Parkautomat, Parkscheibe, Bewohnerparken, kostenloses Parken und Mietplätze auf städtischen Flächen, die man ganzjährig mieten konnte. Doch in den Wohnquartieren waren zu wenig Stellplätze vorhanden, die zudem am Wochenende von Touristen besetzt wurden.

Mit der neuen Parkordnung wird die gesamte Altstadt einbezogen und es gibt nun eine einheitliche Bewohnerregelung, eine am Zentrum orientierte Parkraumbewirtschaftung für Kunden unserer Geschäfte. Die Besucher unserer Stadt können zielgerichtet auf "Langzeitstellplätze" fahren. Die eigentlich Parkgebühr von 0,25 € für 30 Minuten - wie auch das Tagesticket mit  4 €-  wurden nicht teurer.

Aber wir haben eine Parkregelung auf der Rheinallee eingeführt, die es bislang noch nicht gab. Arbeitnehmer (also auch Rathausmitarbeiter) die in der Stadt arbeiten, haben jetzt klar definierte kostenpflichtige Parkräume, wo sie parken können. Die Bewohner und Arbeitnehmer können jetzt z.B. einen Bewohnerparkausweis für mtl. 30 € kaufen und in den ausgewiesenen Parkräumen parken. D.h. ein Altstadtbewohner, der auf seinem Grundstück keinen Stellplatz hat, kann für 1 €/Tag einen solchen Parkplatz, der jedoch nicht unbedingt vor seiner Türe liegen muss, mieten. Für Kurzparker gibt es die kostenfreie 30-Minuten-Brötchentaste.
Die generierten Mehreinnahmen kommen aus Parkplätzen, die bisher von der Stadt für 30 €/ Jahr = 8ct/Tag vermietet wurden - diese Mietverträge wurden gekündigt.

Auch das Land NRW bewirtschaftet den Parkraum in seinen Liegenschaften. So bezahlt ein Mitarbeiter im Polizeipräsidium Bonn 75 €/Monat.